Dielsdorf genehmigte Kredit für Projekt Wohncontainer-Anlage

Wie die Gemeinde Dielsdorf meldet, hat der Gemeinderat für das Projekt Wohncontainer-Anlage für Flüchtlinge einen Kredit von 930'000 Franken genehmigt.

Gemeindeverwaltung Dielsdorf mit Informationsschild. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die aktuelle Situation zur Unterbringung von Flüchtlingen und bezüglich Notwohnungen ist akut.

Per 1. Juni 2023 werden Dielsdorf circa 24 zusätzliche Flüchtlinge zugewiesen.

Die Gemeinde Dielsdorf hat so lange wie möglich die Strategie der dezentralen Unterbringung verfolgt, die auch die Integration erleichtert.

Diese Strategie ist nun an ihre Grenzen gestossen.

Eine rasch umsetzbare Unterbringungslösung ist zwingend

Ein Aufruf an die Bevölkerung zur Vermietung von ungenutzten Wohnungen an die Gemeinde blieb ohne Ergebnis.

Eine rasch umsetzbare, mittelfristig nutzbare Unterbringungslösung mit grösserer Kapazität ist nun zwingend.

Der Gemeinderat hat für das Projekt Wohncontainer-Anlage den erforderlichen Kredit von 930'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer (einmalig) und den Kredit von 29'000 Franken (Betriebskosten, jährlich wiederkehrend) als gebundene Ausgabe genehmigt.

Rekurs kann schriftlich erhoben werden

Gegen die Kreditgenehmigung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.