Killwangen bittet um Rückschnitt von Pflanzen am Wegrand

Wie die Gemeinde Killwangen meldet, werden die Einwohner aufgerufen, ihre Bäume und Sträu­cher am Strassenrand bis zum 31. Juli 2022 zurückzuschnei­den.

Das Gemeindehaus in Killwangen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Grundeigentümer und Gartenbesitzer werden gebeten, ihre Hecken, Bäume und Sträucher gemäss den Vorschriften der Strassenabstandsverordnung zurückzuschneiden. Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser und so weiter) dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Meter ab Fahrbahnrand gemessen zurückzuschneiden. Im Gehwegbereich muss eine freie Höhe von 2,5 Meter eingehalten werden. Hecken und Sträucher sind auf 0,6 Meter Abstand gemessen vom Strassenmark zurückzuschneiden.

Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante Trottoir zu erfolgen. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 und 3 Meter gewährleistet sein. Grundeigentümer, deren Bäume an öffentliche Strassen und Gehwege angrenzen, haften für Schäden und Verletzungen, welche durch ihre Bäume beziehungsweise Äste entstehen.

Das Zurückschneiden muss bis 31. Juli 2022 erfolgen. Sollten die Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt sein, wird auf Kosten des betreffenden Grundeigentümers das Bauamt mit den Ausführungen beauftragt.