Die Gemeinde Cazis verlängert die Planungszone um zwei Jahre

Wie die Gemeinde Cazis mitteilt, wird die Planungszone um zwei Jahre verlängert. In dieser Zeit dürfen keine Bauten errichtet werden.

Das Gemeindehaus Cazis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Derzeit ist in der Gemeinde Cazis eine vom Gemeindevorstand am 4. Februar 2021 erlassene und am 16. Juni 2022 konkretisierte Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft.

Die Ziele sind die Koordination des Aus- und Neubaus von Mobilfunkanalgen unter Berücksichtigung aller öffentlichen Interessen und die Prüfung des Erlasses von ortsplanerischen Regelungen und anderen Festlegungen für Mobilfunkanlagen.

Die Planungszone umfasst Gebiete mit Schutzobjekten des Ortsbild-, Natur- und Heimatschutzes.

Der Planungszone unterstellt ist zudem die Erstellung von neuen visuell wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen, welche in Wohn-, Misch- und Zentrumszonen ideelle Immissionen verursachen können.

Die Planungszone wird um zwei Jahre verlängert

Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 15. März 2023 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern.

Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 4. Februar 2025 mit Verfügung vom 13. April 2023 zugestimmt.

Bauvorhaben unterliegen strengen Vorschriften

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.

Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren beziehungsweise an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.