Der Dottenberg-Hartplatz in Adligenswil ist wieder offen

Die Arbeiten zur Lärmreduktion auf dem Hartplatz Dottenberg in Adligenswil sind beendet und der Platz ist wieder offen. Das Abspielen von Musik bleibt verboten.

Das Schulhaus in Adligenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Adligenswil berichtet, steht der Hartplatz Dottenberg der Schule und der Bevöl­kerung wieder zur Nutzung zur Verfügung.

Die Sanierungs­arbeiten konnten abgeschlossen werden.

Das Gutachten zu Lärmemissionen zeigt auf, dass die Grenzwerte jetzt gut eingehalten werden.

Weiterhin ist Rücksichtnahme auf die Anwohnenden geboten. Das Abspielen von Musik bleibt auf diesem Platz verboten.

Ein kurzer Blick zurück

Im Dezember 2018 hatte die Anwohnerschaft bei der Gemeinde eine Lärmklage eingereicht.

Abklärungen und Lärmmessungen führten im Jahr 2019 zum Entscheid, dass der Metallgitterzaun des Platzes durch ein lärmreduzierendes Kunststoffnetz ersetzt werden muss.

Zudem wurde verfügt, dass keine Musik abgespielt werden darf.

Aufwendige Sanierung

Diese Massnahmen konnten nicht innert der gesetzten Frist realisiert werden: Darum wurde der Platz ab Ende März 2020 für die Nutzung gesperrt.

Im Sommer 2022 konnte die Sanierung des Platzes dann umgesetzt werden.

Dabei wurden der Belag erneuert und der Metallzaun durch ein Kunststoffnetz ersetzt.

Lärmbelastung deutlich reduziert

Dadurch kann die Lärmbelastung deutlich reduziert werden:

Die Messungen im September 2022 zeigten, dass die Grenzwerte jetzt eingehalten werden.

Der Platz wurde darum für die Nutzung durch die Schule und die Bevölkerung wieder freigegeben.

Nutzung des Platzes unter Rücksichtnahme

Weiterhin sind Rücksichtnahme und Toleranz wichtig. Der Platz kann von 7 bis 22 Uhr genutzt werden.

Das Abspielen von Musik auf dem Platz bleibt verboten. Die Kosten für die Sanierung beliefen sich auf 154'000 Franken.

Sport und Bewegung ist für alle in der Gemeinde wichtig.

Der Gemeinderat Adligenswil freut sich deshalb darüber, dass der Hartplatz Dottenberg jetzt für die sportliche Betätigung und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung wieder zur Verfügung steht.