Eglisau genehmigt Reglement für die Aussengastronomie

Wie die Gemeinde Eglisau berichtet, soll die Belebung im Städtli mit Wohn- und Gastronomienutzung sowie Kleinläden gefördert werden.

Die Altstadt von Eglisau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Städtli Eglisau ist nicht nur das historische Zentrum, sondern auch gesellschaftlicher, geschäftlicher und kultureller Mittelpunkt von Eglisau.

Daneben ist das Städtli Eglisau aber auch ein Wohnquartier, das als solches erhalten bleiben soll.

Das Städtli ist geprägt durch eine besondere Atmosphäre, historische Bauten und einen öffentlichen Raum, der für Eglisauer, Gewerbetreibende, Touristen und Veranstalter immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Reglement soll Konflikten vorbeugen

Folge davon ist, dass die Ansprüche an den öffentlichen Raum im Städtli hinsichtlich Nutzung, Gestaltung und Aufenthaltsqualität zunehmen.

Das Städtli ist kleinräumig und der Platz beschränkt.

Übermässige Einwirkungen durch Lärm oder die Benutzung des öffentlichen Grundes sowie Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen sind oft unvermeidlich.

Der Gemeinderat möchte mit einem Reglement über die Nutzung der Aussengastronomie im Städtli den Interessen der verschiedenen Nutzer angemessen Rechnung tragen.

Begegnungszone als optimale Gelegenheit für Belebung und Gastronomie

Im räumlichen Leitbild hält der Gemeinderat fest, dass die Belebung im Städtli mit Wohn- und Gastronomienutzung sowie Kleinläden gefördert werden soll.

Mit der Realisierung der Begegnungszone sieht der Gemeinderat Eglisau eine optimale Gelegenheit, die Aussengastronomie im Städtli Eglisau auf öffentlichem Grund anzubieten.