Degersheim: Neue Reglemente per Januar 2022

Da keine Referenden gegen das Feuerschutzreglement und Luftreinhaltemassnahmen in Degersheim eingereicht wurden, treten beide per 1. Januar 2022 in Kraft.

Bahnhof in Degersheim. - Nau.ch / Simone Imhof

Nachdem keine Referenden gegen das Feuerschutzreglement und das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen eingereicht wurden, haben beide Reglemente Rechtsgültigkeit erlangt. Sie werden per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Die neue, per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzte kantonale Feuerschutzgesetzgebung, machte auch Anpassungen in zwei Reglementen der Gemeinde Degersheim erforderlich.

Veränderungen betreffend die Feuerwehrersatzabgabe

Das neue Feuerschutzreglement, welches in erster Linie Veränderungen betreffend die Feuerwehrersatzabgabe beinhaltet, wurde vom Gemeinderat am 28. September 2021 erlassen. Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen definiert neu die Zuständigkeiten für Feuerungskontrollen.

Es wurde am 26. Oktober 2021 vom Gemeinderat erlassen. Beide Reglemente wurden vom 1. November bis zum 1. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt, welches in beiden Fällen nicht genutzt wurde.

Wie bereits beim jeweiligen Erlass durch den Gemeinderat festgelegt, werden beide Reglemente per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.