Oberbüren übernimmt das Grundbuchamt von Niederbüren

Wie die Gemeinde Oberbüren mitteilt, wird der Grundbuchkreis Niederbüren an die Gemeindeverwaltung Oberbüren übertragen.

Hauptstrasse in Oberbüren. - Nau.ch - Nau.ch / Simone Imhof

Nachdem der langjährige Grundbuchverwalter von Niederbüren, Michael Huber, sein Arbeitsverhältnis per 30. April 2023 gekündigt hat, suchte der Gemeinderat Niederbüren nach einer optimalen Lösung für das Grundbuchamt.

Das Grundbuchamt Niederbüren mit seinen anspruchsvollen Nebenaufgaben, wie Elektrakassieramt, Redaktion Mitteilungsblatt, Liegenschaftenverwaltung, Landwirtschaftsamt, wieder in der bisherigen Form zu besetzen, scheint dem Gemeinderat Niederbüren eine grosse Herausforderung zu sein.

Seit einigen Jahren werden immer wieder erfolglos Grundbuchverwalter für vakante Stellen gesucht.

Bereits einige, vor allem kleinere Gemeinden im Kanton St. Gallen, haben aufgrund der erfolglosen Rekrutierung ihre Ämter an grössere Gemeinden ausgelagert.

Oberbüren arbeitet stellvertretend für Grundbuchamt Niederbüren

Die regionale Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist seit einigen Jahren in verschiedensten Bereichen gelebte Praxis.

Oberbüren arbeitet bereits heute stellvertretend für das Grundbuchamt Niederbüren. Die Zusammenarbeit funktioniert bestens.

Aufgrund dessen hat der Gemeinderat Niederbüren entschieden, die vakante Stelle für einen Grundbuchverwalter nicht auszuschreiben, sondern den Grundbuchkreis Niederbüren an die Gemeindeverwaltung Oberbüren zu übertragen.

Der Gemeinderat sowie das Grundbuchamt Oberbüren haben sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Vereinbarung wird dem fakultativen Referendum unterstellt

Für die Führung des Grundbuches werden der Gemeinde Niederbüren jährliche Kosten von 73’100 Franken in Rechnung gestellt.

Die Erträge für Gebühren sowie Grund- und Handänderungssteuern werden unverändert der Gemeinde Niederbüren gutgeschrieben.

Bevor eine entsprechende Übergabe jedoch stattfinden kann, muss der Gemeinderat Niederbüren die entsprechende Vereinbarung dem fakultativen Referendum unterstellen.

Die Referendumsfrist dauert von Freitag, 24. Februar 2023, bis Montag, 27. März 2023.