Frauenfeld

Im Fall Hefenhofen gilt ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Frauenfeld,

Am Dienstag hat das Bezirksgericht Arbon den beschuldigten Landwirt aus Hefenhofen von verschiedenen Anklagepunkten freigesprochen und auch kein Tierhalteverbot ausgesprochen. Es gelte aber weiterhin ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot, informiert nun der Kanton.

ulrich k.
In Hefenhofen TG hatte ein Pferdehalter jahrelang Vorschriften missachtet und die Veterinärbehörden genarrt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Es sei zwar zutreffend, dass das Bezirksgericht Arbon entschieden habe, gegen den Landwirt kein strafrechtliches Tätigkeitsverbot auszusprechen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.

Davon unberührt sei aber ein vom Veterinäramt am 9. April 2018 angeordnetes verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot.

Damit sei es dem Landwirt auf unbestimmte Zeit untersagt, Tiere zu halten, zu züchten, mit Tieren zu handeln und sich berufsmässig mit Tieren zu beschäftigen. Weiter dürften auf dem Betrieb erst wieder Tiere gehalten werden, wenn das Veterinäramt den Betrieb, die Stallungen, Einrichtungen und Wirtschaftsgebäude «auf ihre tierschutz- und tierseuchenrechtliche Konformität» hin überprüft und abgenommen habe.

Dieser Tierhalteverbots-Entscheid des Veterinäramts sei sowohl vom Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als auch vom Bundesgericht als rechtmässig bestätigt worden, heisst es in der Mitteilung.

Kommentare

Weiterlesen

d
144 Interaktionen
Palästina-Demo
Emmanuel Macron
303 Interaktionen
Zoff mit Brigitte

MEHR FRAUENFELD

brandstiftung
Frauenfeld TG
Schloss Frauenfeld Rathausplatz
Frauenfeld
1 Interaktionen
Frauenfeld
frauenfeld
Frauenfeld

MEHR AUS THURGAU

Phishing
59 Interaktionen
Kreditkarte
Mettlen TG
Feuer in Mettlen TG