In Frauenfeld wird die Nutzung von öffentlichen Grund günstiger

Das Verfahren zur Nutzung des öffentlichen Grundes ist im Mai 2022 überprüft und angepasst worden.

Die Zürcherstrasse im Industriegebiet Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Pandemie hat Gewerbetreibende aber auch Gastronomen an wirtschaftliche Grenzen gebracht. Dem hat die Stadt im Jahr 2020 entgegengewirkt, indem sie den öffentlichen Grund grosszügig und kostenlos zur Nutzung zur Verfügung stellte.

Diese Praxis wurde auch im Frühjahr 2021 während der zweiten Coronawelle weitergeführt. Am 1. Juni 2021 verabschiedete der Stadtrat von Frauenfeld ein Verfahren zur Nutzung von öffentlichem Grund, das für ein Jahr gültig sein und danach überprüft und überarbeitet werden sollte.

Diese Überarbeitung ist nun erfolgt. Aufgrund der Rückmeldungen von Gastronomen, Gewerbetreibenden und weiteren Nutzenden des öffentlichen Grundes hat der Stadtrat verschiedene Punkte leicht angepasst.

Bewilligung ist weiterhin nötig

So wurden zehn weitere Standorte für eine mobile und flexible Nutzung beispielsweise für Foodtrucks oder Buvetten vorgesehen und die Gebühren leicht reduziert. Eine Bewilligung, um den öffentlichen Grund zu nutzen, ist weiterhin nötig, allerdings ist diese nicht mehr automatisch an eine Baubewilligung geknüpft, wenn die Nutzung weniger als drei Monate dauert.

Es besteht lediglich die Pflicht, den beabsichtigten Gebrauch zu melden. Zwingend ist hingegen weiterhin eine Gastrobewilligung, wenn Gäste bewirtet werden sollen. Die Anbieter werden künftig zudem eine verbesserte Infrastruktur vorfinden, die den Zugang zu Strom und Wasser unkompliziert gewährleistet.

Gleichzeitig mit diesen Änderungen hat der Stadtrat beschlossen, dass während der kommenden zwei Jahre sämtliche Anfragen, Erfahrungen, Daten und Rückmeldungen systematisch zu erfassen und auszuwerten sind. Sie sollen als Grundlage für eine definitive Verordnung zur Nutzung des öffentlichen Grundes dienen, die Ende April 2024 vorliegen und verabschiedet werden soll.