Ramsen verfügt zwei neue Signalisationen

Wie die Gemeinde Ramsen mitteilt, werden in der Sonnenstrasse (GB Nr. 21) und Fortenbach (GB Nr. 97) neuen Signalisationen verfügt.

Industriegebiet in Ramsen - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Gemeinderat Ramsen hat in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV), Art. 13 des kantonalen Strassengesetzes beschlossen:

Auf der Sonnenstrasse GB Nr. 21 wird bei der Ausfahrt der Sportplatzstrasse ein beidseitiges Signal "Halteverbot" (SSV Nr. 2.49) aufgestellt und beidseitig mit je einer Zusatztafel "Wiederholungstafel" (SSV Nr. 5.04) mit dem Text "25 m" versehen.

Die Strasse Fortenbach GB Nr. 97 wird in Höhe der Parzelle GB Nr. 217 mit einem Signal "Halteverbot" (SSV Nr. 2.49) versehen.

Diese Verkehrsanordnung tritt nach erfolgter Signalisation in Kraft.

Wer an der Änderung oder Aufhebung der Verkehrsanordnung ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innert 20 Tagen nach Veröffentlichung mit schriftlicher Begründung Einsprache beim Gemeinderat Ramsen erheben (Art. 14 Abs. 2 StrG).

Die Signalisationspläne liegen während der Publikationszeit im Gemeindehaus der Gemeinde Ramsen öffentlich auf. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8 bis 11.45 Uhr und Dienstagnachmittag 13.30 bis 18.30 Uhr.