Steckborn erlässt Planungszone innerhalb «Gebiet Bahnhof»
Wie die Gemeinde Steckborn angibt, ist die Planungszone innerhalb des Perimeters «Masterplanung Gebiet Bahnhof» am 12. Januar 2024 in Kraft getreten.
Der Stadtrat hat im August 2023 die Masterplanung für das «Gebiet Bahnhof» an das Planungsbüro Staufer Hasler Architekten AG, Frauenfeld vergeben, dies aufgrund der Rückmeldung des Kantons im Zusammenhang mit der Vorprüfung der Ortsplanungsrevision, dass auf diesem Gebiet das Ziel der inneren Verdichtung nicht erfüllt sei.
Mit der Masterplanung soll das Entwicklungspotenzial eines Perimeters untersucht und als Mehrwert für alle Beteiligten aufgezeigt werden.
Es sollen verbindlichen Grundlagen für eine gesamtheitlich koordinierte und qualitativ hochstehende, ortsbildverträgliche Bebauung geschaffen werden.
Der Abschluss der Masterplanung ist auf Sommer 2024 vorgesehen und wird dann in die laufende Revision der kommunalen Ortsplanung einfliessen.
Planungszone ist am 12. Januar 2024 in Kraft getreten
Der Stadtrat hat über das nördliche Gebiet der Masterplanung eine sogenannte Planungszone erlassen.
Innerhalb der Planungszone werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn sie die laufende Masterplanung und deren Aufnahme in die kommunale Ortsplanung nicht erschweren oder beeinträchtigen.
Sie dient zur Sicherstellung der planerischen Massnahmen über das aktuelle Gebiet.
Die Planungszone ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 12. Januar 2024 in Kraft getreten.