Stein am Rhein: Fahrverbot vor dem Pontonierdepot wird umgesetzt

Wie die Stadt Stein am Rhein schreibt, wurde die Fahr- und Parkberechtigung auf dem Zufahrtsweg zum Pontonierdepot neu geregelt. Ein Fahrverbot wird umgesetzt.

Fussgängerweg zur Altstadt in Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Fahr- und Parkberechtigung wurde im Zuge des Abschlusses eines Baurechtsvertrags mit dem Pontonierverein auf dem Zufahrtsweg zum Pontonierdepot neu geregelt.

Auf dem bisherigen Platz vor dem Pontonierdepot bestand bisher offiziell kein Parkplatz, auch wenn er häufig als solcher genutzt wurde.

Die Errichtung eines offiziellen Parkplatzes an diesem Standort wäre gar nicht bewilligungsfähig. Das Parkverbot entlang des Weges war bereits in Kraft.

Ein Fahrverbot in Absprache mit dem Pontonierverein wird umgesetzt

In den von Badenden stark frequentierten Sommerzeiten entstanden dort häufig für alle Beteiligten unzumutbare Situationen, zudem wurde der Platz auch von Wohnmobilen belegt.

Deshalb wurde das Fahrverbot in Absprache mit dem Pontonierverein entsprechend öffentlich ausgeschrieben und wird jetzt umgesetzt.