Thurgauer Regierung legt Vorschlag für Öffentlichkeitsgesetz vor

Der Thurgauer Regierungsrat hat den Entwurf für ein Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in die externe Vernehmlassung gegeben. Behörden müssen künftig Einsicht in amtliche Akten gewähren.

Flagge des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - Keystone

Gemäss dem Willen der Stimmbürger soll ab 2022 der Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt zum Grundsatz der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt erfolgen, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte.

Im Mai 2019 nahmen die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau die Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung/Für transparente Behörden im Thurgau» mit einem Ja-Anteil von 80,2 Prozent an. Neu müssen der Kanton sowie die Politischen Gemeinden und Schulgemeinden Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Gemäss Kantonsverfassung gilt das Öffentlichkeitsprinzip nach Annahme der Verfassungsbestimmung durch das Volk, also seit dem 20. Mai 2019.