Glarus: Trotz neuem Jagdgesetz keine Wolfabschüsse?

Die neue Jagdverordnung erleichtert den Abschuss von Wolfsrudeln, legt aber auch Mindestwerte für Wölfe in der Region fest. Für Glarus ist das ein Problem.

Trotz neuer Jagdverordnung dürfen in Glarus keine Wolfsrudel abgeschossen werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Jagdverordnung zur präventiven Regulierung von Wolfsrudeln nützt Glarus wenig.
  • Die Verordnung sieht Mindestwerte für Wolfsrudel in festgelegten Gebieten vor.
  • Die beiden Rudel, die im Kanton Glarus leben, sind deshalb besonders geschützt.

Der Bundesrat hat eine Änderung der Jagdverordnung in Kraft gesetzt, die eine präventive Regulierung von Wolfsrudeln ermöglicht. Obgleich der Glarner Umweltdirektor Kaspar Becker diesen Schritt begrüsst, scheinen in Glarus vorerst keine Wolfsabschüsse möglich zu sein.

Dabei lobt Becker gegenüber «Südostschweiz.ch», «dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt hat». Doch die Verordnung enthält einige Regelungen, die die Auswirkungen auf den Glarner Wolfsbestand deutlich begrenzt.

Konkret: Der Bundesrat hat die Schweiz in fünf Regionen eingeteilt. Jede Region soll mindestens zwei oder drei Rudel beherbergen. Dies dient dem Erhalt des Wolfes als geschützte Art im Land.

Der Kanton Glarus gehört zur Zentralschweizer Region, wo aktuell genau zwei Rudel leben – beide im Kanton Glarus. Laut Verordnung ist das die Mindest-Rudelzahl. Eine Unterschreitung ist nicht erlaubt.

Graubünden plant Abschuss ganzer Rudel

Anders ist die Situation in der Südostschweiz. Im zugehörigen Kanton Graubünden gibt es Pläne für den Abschuss ganzer Rudel. Dort leben zwölf Wolfsrudel – also vier Mal so viele wie mindestens gefordert.

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Allerdings versichert die zuständige Regierungsrätin Carmelia Maissen gegenüber «Südostschweiz.ch»: «Wir werden nicht auf den vom Bund festgelegten Schwellenwert runtergehen». Für einen Abschuss müssen die Kantone gegenüber dem Bund begründen, warum dies notwendig ist. So soll Schaden an geschützten Herden abgewendet werden.

Jährlicher Abschuss von bis zu zwei Dritteln der Jungwölfe möglich

Die neue präventive Regulierung erlaubt auch den Abschuss von bis zu zwei Dritteln der Jungwölfe eines Rudels pro Jahr. Dies könnte für den Kanton Glarus eine Option sein, obwohl eidgenössische Jagdbanngebiete wie der Freiberg Kärpf dies erschweren könnten.

Fritz Waldvogel, Präsident des Glarner Bauernverbands, sieht die neue Regelung vorsichtig optimistisch. Er glaubt, dass sie dazu beitragen wird, den Wolfsbestand zu reduzieren und die Wölfe scheuer zu machen. «Die Wölfe sollen lernen, dass sie in der Nähe von Siedlungen und von Nutztieren nichts verloren haben», so Waldvogel.

Umweltverbände kritisieren die neue Verordnung

Umweltverbände wie Pro Natura und WWF kritisieren den Entscheid des Bundesrats scharf. Sie behaupten, dass die Schwellenwerte für die Wolfsrudel willkürlich festgelegt wurden. Von den Kantonen erhoffen sie sich eine ausgewogene Handhabung.

In den vergangenen Monaten sei die Zahl der Wolfsrisse zudem zurückgegangen. Die Umweltverbände werben deshalb vielmehr für einen stärkeren Herdenschutz als Mittel zum Schutz von Nutztieren.