Gemeinde Lengnau hält an gedrucktem Publikationsorgan fest
Wie die Gemeinde Lengnau BE schreibt, hält der Gemeinderat am gedruckten Anzeiger fest. Bis mindestens 2024 soll dieser den Einwohnern angeboten werden.

Einwohnergemeinden wird neu die Möglichkeit eingeräumt, ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig in elektronischer Form zu veröffentlichen.
Bisher mussten alle amtlichen Bekanntmachungen der Einwohnergemeinden zwingend in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger erfolgen.
Neu können die Gemeinden wählen, ob sie ihre amtlichen Bekanntmachungen in gedruckter oder digitaler Form veröffentlichen wollen.
Der gedruckte Anzeiger bleibt vorerst bestehen
Der Gemeinderat will vorerst für das Jahr 2024 am gedruckten Anzeiger festhalten.
Es begründet in der äusserst dynamischen Zeit sei es positiv, wenn es noch ein wöchentliches gedrucktes Medium gebe, das den Bürgern zu Verfügung stehe.