Herisau AR: Diebstähle aus unverschlossenen Fahrzeugen
Am Freitag kam es in Herisau AR zu Diebstählen aus unverschlossenen Fahrzeugen. Es wurden zum Teil Wertgegenstände und Bargeld gestohlen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Herisau AR ist es am Freitag zu mehreren Diebstählen aus Fahrzeugen gekommen.
- In einigen Fällen wurden Wertsachen und Bargeld gestohlen.
- Die Kantonspolizei erinnert daran, verdächtige Beobachtungen zu melden.
Vergangene Woche stellten mehrere Anwohner an der Huebstrasse, am Ramsenburgweg und in Schachen bei Herisau fest, dass Unbekannte ihre Fahrzeuge durchsucht und daraus zum Teil Bargeld und Wertgegenstände entwendet haben.
Durch den Polizeiposten Herisau wurden die Ermittlungen aufgenommen. Die Spurensicherungen wurden durch den Kriminaltechnische Dienst vorgenommen.
Bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden gehen vermehrt Meldungen ein, wonach es aus meist unverschlossenen Fahrzeugen zu Diebstählen gekommen ist.
Die Täter suchen dabei hauptsächlich nach Bargeld, Wertgegenstände und elektronische Geräte, die sichtbar im Auto liegen und somit eine leichte Beute darstellen.
Das Fahrzeug sollte immer verschlossen werden
Die Polizei rät dringend: Schliessen Sie das Auto auch bei kurzen Abwesenheiten immer ab. Auch dann, wenn das Fahrzeug an einem vermeintlich sicheren Ort abgestellt ist, wie zum Beispiel hinter dem Haus oder in einer Garage.
Lassen Sie keine Wertgegenstände, Ausweise, Bargeld, Bankkarten oder elektronische Geräte im Auto liegen. Auch vermeintlich sichere Verstecke wie das Handschuhfach oder der Kofferraum werden durchsucht.
Seiten- oder Dachfenster sollten bei Abwesenheit immer ganz verschlossen werden. Wenn möglich auch ein Dachgepäckträger abschliessen.
Verdächtige Beobachtungen sind zu melden
Vergewissern Sie sich nach dem Verlassen des Autos, dass dieses korrekt verschlossen ist. Täter können mittels Störsender das Signal einer Funkfernbedienung blockieren.
Melden Sie verdächtige Beobachtungen bitte sofort der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden über die Notrufnummer 117, beispielsweise, wenn Personen um parkierte Autos schleichen oder sich daran zu schaffen machen.