Rüti ZH: Initiative zu Windrädern scheitert am Wegzug
Die Initiative für einen Mindestabstand von Windrädern kann nicht weiterverfolgt werden, da der alleinige Initiant aus Rüti ZH weggezogen ist.
Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, wurde im Oktober 2023 eine Einzelinitiative mit dem Titel «Mindestabstand von Windrädern» eingereicht. Darin forderte der Initiant einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und bewohnten oder teilweise bewohnten Liegenschaften.
Nach einer Prüfung erklärte der Gemeinderat diese Initiative im Dezember 2023 für gültig. Diese Gültigkeit wurde durch einen Rekurs infrage gestellt, sodass der Bezirksrat darüber entscheiden musste. Dieser lehnte den Rekurs im April 2024 ab. Im Anschluss plante der Gemeinderat, die Initiative im Dezember 2024 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Keine Weiterbehandlung durch Wegzug
Der Einzelinitiant zog anfangs September 2024 von Rüti weg und meldete sich ab. Deshalb liess der Gemeinderat eine rechtliche Einschätzung vornehmen, wie in diesem Fall weiterverfahren werden soll.
Das Resultat: Die Initiative kann nicht weiterbehandelt werden, so der Gemeinderat. Durch seinen Wegzug verliert der Initiant einerseits seine kommunalen politischen Rechte: Wohnt er nicht mehr in der Gemeinde, kann er keine Initiativen mehr einreichen. Infolgedessen hat er auch keinen Anspruch darauf, dass eine hängige Initiative weiter behandelt wird.
Jede stimmberechtigte Person kann dieses Anliegen grundsätzlich wieder aufnehmen und eine neue Initiative einreichen.