Rüti ZH: Rekurs blockiert neues Energiesparprogramm

Das neue Förderprogramm für Energiesparmassnahmen in Rüti tritt nicht wie geplant in Kraft. Ein Rekurs hat aufschiebende Wirkung und blockiert die Umsetzung.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, wurde das bisherige Programm zur Förderung von Energiesparmassnahmen angepasst und per 1. Oktober in Kraft gesetzt. Dagegen wurde ein Rekurs eingereicht, der aufschiebende Wirkung hat. Dadurch gilt weiterhin das bisherige Förderprogramm.

Sobald der Bezirksrat Hinwil über den Rekurs entschieden hat, wird der Gemeinderat erneut über das Förderprogramm beraten.

Rekurs verhindert Inkraftsetzung

Konkret hatte der Gemeinderat am 20. August 2024 die Anpassung des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen und die Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024 genehmigt. Gegen diesen Entscheid ging beim Bezirksrat Hinwil ein Rekurs ein.

Aufgrund dessen ist die geplante Inkraftsetzung des neuen Förderprogramms per 1. Oktober 2024 nicht umsetzbar, und das bisherige Förderreglement vom 10. Januar 2023 gilt weiterhin: Über die Anpassung des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen wird der Gemeinderat entscheiden, sobald das Rekursverfahren abgeschlossen ist.

Gemeinde beantragt Abweisung des Rekurses

Das neue Förderreglement sieht den Ersatz einzelner Fördermassnahmen durch andere vor. Der Rekurrent ist nicht einverstanden mit dem Wegfall der Förderung des Fensterersatzes im Rahmen einer Gebäudehüllensanierung, zudem hält er die Förderung von Wärmeverbünden für wettbewerbsverzerrend.

Die Gemeinde Rüti legt in ihrer Stellungnahme zum Rekurs dar, weshalb dem Rekurrenten die Berechtigung für den Rekurs fehle und forderte den Bezirksrat auf, auf den Rekurs nicht einzutreten oder diesen abzuweisen.

Sobald der Bezirksrat Hinwil über den Rekurs entschieden hat, wird der Gemeinderat erneut über das Förderprogramm beraten.