Illnau-Effretikon genehmigt Erschliessungsvertrag Bodenacher

Die Siedlungsgebiete Bodenacher und Grüendler in Kyburg müssen weiter erschlossen werden. Der Stadtrat genehmigt die weiteren Schritte.

Baupläne und Werkzeuge des Baugewerbes. (Symbolbild) - Depositphotos

Wie die Stadt Illnau-Effretikon schreibt, sind die Siedlungsgebiete Bodenacher und Grüendler in Kyburg nicht ausreichend erschlossen.

Um die privaten Grundstücke in einen baureifen Zustand zu versetzen, haben die Grundeigentümer einen privaten Erschliessungsvertrag ausgearbeitet.

Dieser definiert die Erschliessungsmassnahmen sowie die Aufteilung der Kosten. Der Stadtrat genehmigt den Erschliessungsvertrag und den Kostenanteil für die städtischen Grundstücke im Planungsgebiet von rund 51'000 Franken.

Veräusserungen Hertenstein-Liegenschaft

Das Hertensteinhaus, Allmendstrasse 12 in Kyburg, wurde 1974 im Rahmen eines Nachlasses testamentarisch der damaligen Politischen Gemeinde Kyburg vermacht. Der Nachlass in Form der Immobilie und Barvermögen wurde in den Hertenstein-Fonds überführt.

Das Grundstück liegt ebenfalls im Gebiet Bodenacher. Der noch unüberbaute Teil der Liegenschaft muss bei einer Bebauung neu rückwärtig über die Bodenacherstrasse erschlossen werden.

Der Stadtrat hat dazu mit dem Nachbarn des städtischen Grundstücks eine Entwicklungsvereinbarung unterzeichnet.

Benachbarter Grundeigentümer trägt Erschliessungskosten für Landanteil

Diese sieht vor, dass der benachbarte Grundeigentümer den unüberbauten Teil der Baulandparzelle von der Stadt zum Preis von 400'000 Franken beziehungsweise 1111 Franken pro Quadratmeter käuflich erwirbt.

Der neue Grundeigentümer hat zudem die Erschliessungskosten für diesen Landanteil zu übernehmen und muss der Stadt für das bestehende Wohnhaus zwei gedeckte Autoabstellplätze zur Verfügung stellen.

Im Weiteren hegt der Stadtrat die Absicht, das sanierungsbedürftige Wohnhaus Allmendstrasse 12 in Kyburg zu veräussern. Der Erlös der beiden Grundstückgeschäfte wird dem Hertenstein-Fonds gutgeschrieben.