Maskentragepflicht im Stadthaus und in öffentlichen Gebäuden

Der Bundesrat hat zur Eindämmung des Coronavirus weiterführende Präventionsmassnahmen beschlossen.

covid 19 coronavirus
Eine Frau trägt eine Schutzmaske. (Symbolbild) - pixabay

Der Bundesrat hat zur Eindämmung des Coronavirus weiterführende Präventionsmassnahmen beschlossen. So gilt ab Montag, 19. Oktober 2020, im Stadthaus und in allen übrigen öffentlichen Gebäuden und Anlaufstellen eine Maskentragepflicht.

Die Stadtverwaltung hält ihren Betrieb zur Versorgung und Sicherstellung von wichtigen Dienstleistungen aufrecht. Verzichten Sie aber soweit möglich auf einen persönlichen Kontakt vor Ort im Stadthaus. Sie tragen damit wesentlich dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus abzuschwächen.

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