Hofstetten bei Brienz informiert über den Winterdienst
Wie die Gemeinde Hofstetten bei Brienz mitteilt, ersucht sie die Bevölkerung, alle Gemeindestrassen, Wege und Plätze des Gemeindegebietes freizuhalten.
Für Beschädigungen durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Ski, Schlitten, Kehrichtsäcken und -behältern lehnen die Einwohnergemeinde und die beauftragte Schneeräumungsunternehmung jede Haftung und sämtliche Schadensansprüche ab.
Die Kehrichtsäcke und -behälter sind erst kurz vor der Durchfahrt des Abfuhrwagens bereitzustellen.
Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss platzierte Gegenstände wie Baumaterialien und Holz, wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ebenfalls für Schäden an parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Salz wird nur sehr beschränkt eingesetzt
Die Ferienwohnungsvermieter werden gebeten, den Aufruf ihren Gästen bekannt zu geben.
Auf eine generelle Schwarzräumung der Gemeindestrassen wird verzichtet. Es gilt ein eingeschränkter Salzeinsatz.
Je nach Verkehrsbelastung, Topografie und Strassenlage werden Taumittel eingesetzt, um die Verkehrssicherheit bei angepasster Fahrweise und wintertauglich ausgerüsteten Fahrzeugen und für Fussgänger mit wintertauglichem Schuhwerk zu gewährleisten, besonders heikle Stellen oder Streckenabschnitte zu entschärfen und bei kritischen Wetterverhältnissen vorbeugend einzugreifen.
Vorschriften zur privaten Schneeräumung
Betreffend der privaten Schneeräumung informiert die Gemeinde, dass das Ableiten und die Beförderung des Schnees von privaten Vorplätzen, Dächern und dergleichen auf die öffentliche Strasse nicht gestattet ist.
An den Dächern, welche an die Strassengrenze oder über die Strasse vorspringen, sind die erforderlichen Schneefänge anzubringen.
Ebenso sind auf Dächern Vorrichtungen anzubringen, die das Abrutschen von Schnee und Eis auf Verkehrsanlagen und Autoabstellplätze verhindern.