In Schattenhalb ist die Hundesteuer für 2022 zu bezahlen

Wie die Gemeinde Schattenhalb mitteilt, muss jeder über sechs Monate alte Hund bis 31. Juli 2022 gemeldet sein, da im August 2022 die Hundesteuer erhoben wird.

Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa

Im August 2022 ist die Hundetaxe für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig. Die Taxe wird für jeden am 1. August 2022 gehaltenen und über sechs Monate alten Hund erhoben und beträgt in der Gemeinde Schattenhalb 80 Franken pro Tier und Jahr.

Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Daten in der Amicus-Datenbank Anfang August 2022. Allfällige Mutationen sind entweder per E-Mail oder per Telefon bis am 31. Juli 2022 an die Gemeindeverwaltung Schattenhalb zu richten.

Meldepflichtig sind alle Hunde. Zur Anmeldung ist der Impfausweis inklusive Mikrochip-Nummer vorzuweisen.

Halter von Hunden, die gemäss Artikel 13 Absatz drei des kantonalen Hundegesetzes von der Hundetaxe befreit sind, haben jährlich einen Nachweis zu erbringen.