Oberried am Brienzersee: Zurückschneiden von Bäumen

Wie die Gemeinde Oberried am Brienzersee mitteilt, haben Grundeigentümer bis zum 30. Juni 2022 Zeit, Bäume und Sträucher gemäss den Vorgaben zurückzuschneiden.

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher und so weiter bis zum 30. Juni 2022 und im Verlaufe des Jahres, nötigenfalls erneut auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,50 Metern und über der Strassenfahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 Metern freizuhalten. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden, und die Signalisation sowie Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Bäume, Hecken, Sträucher bis zu einer Höhe von 1,20 Metern müssen seitlich einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Fahrbahnrand haben. Sind sie höher, müssen sie um die Mehrhöhe zurückversetzt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Pflanzen, Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 Zentimeter überragen.

Die in den Strassenraum hineinragenden Äste und anderen Bepflanzungen, welche bis zum 30. Juni 2022 nicht zurückgeschnitten worden sind, werden nach Ansetzung einer erneuten kurzen Nachfrist im Auftrag der Gemischten Gemeinde Oberried und auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten.