Eine illegale Grüngutentsorgung fand in Bütschwil-Ganterschwil
In Bütschwil-Ganterschwil kommt es immer wieder vor, dass das Grüngut illegal im Wald entsorgt wird.
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, werden Pflanzen zurückgeschnitten, der Rasen gemäht, der alte Laubhaufen entsorgt. Nicht alles Grüngut landet aber da, wo es soll.
Manch ein Hobbygärtner entsorgt seine Gartenabfälle im Wald, statt sie sachgerecht zu entsorgen. Abfälle haben in der Natur nichts zu suchen – das gilt für Siedlungsabfälle genauso wie für Grüngut und Aushubmaterial. Das Ablagern von Abfällen ist generell verboten.
Gefährliche Stoffe gelangen in den Boden
Das Ablagern von Schnittgut beispielsweise im Wald führt dem Waldboden fremde Nährstoffe zu, was aus ökologischer Sicht nicht erwünscht ist. Werden Abfälle in der Natur entsorgt, können die gefährlichen Stoffe in den Boden gelangen und schliesslich das Grundwasser verunreinigen (Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 70 Abs. 1 lit. a Gewässerschutzgesetz). Zudem werden Abfälle zahlreichen Tieren zum Verhängnis, wenn sie sich darin verfangen oder Abfälle mit Nahrung verwechseln und sie fressen.
Nebst den üblichen Siedlungsabfällen gelten insbesondere als Abfall:
Behandeltes, bemaltes oder verleimtes Holz, Kunststoffabfälle (Folien, Gartenmöbel etc.), Pneus, Grüngut (natürliche Wald, Feld- und Gartenabfälle wie Schnittgut von Rasen, Wiesen, Hecken, Reben und Stauden) und Aushubmaterial, beispielsweise von Baustellen.
Wilde Deponie ist verboten
Das Ablagern von Abfällen an Orten, wo schon Abfall liegt (wilde Deponie) ist verboten. Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden. Wer Abfälle ausserhalb von bewilligten Deponien ablagert wird mit Busse bestraft (Art. 30e Abs. 1 i.V.m. Art. 61 Abs. 1 lit. g Umweltschutzgesetz).
Alle Bürger sollen ihre Abfälle vorschriftsgemäss entsorgen, das heisst, der ordentlichen Abfuhr (Kehricht- oder Bioabfuhr) mitzugeben oder direkt in eine bewilligte Deponie oder Entsorgungsanlage zu bringen.
Diesbezüglich wird auf den Abfallkalender der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil verwiesen, der alljährlich in jede Haushaltung verschickt wird oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann.