Kirchberg beschliesst eine neue Immobilienstrategie

Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, hat der Gemeinderat eine neue Immobilienstrategie verabschiedet, die die Ausrichtung des Immobilienportfolios regelt.

Die Ortseinfahrt Richtung Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Die Liegenschaftskommission hat eine Immobilienstrategie für die Gemeinde Kirchberg erarbeitet und unterbreitete diese dem Gemeinderat zur Genehmigung.

Basis für die Immobilien­strategie bildet die Vision 2035 der Politischen Gemeinde Kirchberg, welche der Gemeinderat am 30. August 2022 verabschiedete.

Die Immobilienstrategie legt die grundsätzliche, strategische Ausrichtung des Gesamtportfolios fest, das heisst, für alle Immobilien im Eigentum der Politischen Gemeinde Kirchberg.

Sie definiert den Handlungsspielraum für alle Rollen des Immobilienmanagements.

Vielfalt und Wert der Gemeindeliegenschaften

Die Immobilienstrategie dient der Steuerbarkeit des Immobilienportfolios, sorgt für Transparenz und Kontinuität bei grundsätzlichen Entscheiden im integralen Immobilienmanagement und sichert einen wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Umgang mit den Immobilien.

Das Liegenschaftsportfolio umfasst aktuell über 60 Gemeindeliegenschaften im Wert von rund 35 Millionen Franken.

Auf eine Aufzählung aller Objekte in der Immobilienstrategie wurde verzichtet. Stattdessen sind die wesentlichen Gebäudearten aufgelistet.

Prioritäten in der Immobilienstrategie

Oberste Priorität in der Immobilienstrategie hat die Bereitstellung zweckmässiger und gut unterhaltener Bauten für die Nutzer sowie die Gesamtbevölkerung.

Mit der Immobilienstrategie wird dem Leiter Liegenschaften und Infrastruktur ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, auf den er sich in seiner täglichen Arbeit abstützen kann.

Die Liegenschaftskommission hat sich deshalb in der Strategie nach den Grundsätzen gerichtet, nach denen sie heute bereits vorgeht.

Vorbereitung zur Aufhebung der Liegenschaftskommission

Die Immobilienstrategie bildet die Grundlage, um in einem nächsten Schritt die Liegenschaftskommission aufzuheben.

Verbunden mit einer Aufhebung der Liegenschaftskommission ist aber auch das Liegenschaftenreglement inklusive Gebührentarif anzupassen.

Verschiedene im Liegenschaftenreglement definierte Zuständigkeiten sind neu zu regeln. Die Änderung des Liegenschaftenreglements untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Aufhebung der Liegenschaftskommission soll auf den 1. Januar 2024 umgesetzt werden.