Kirchberg SG: Wohnungsbauplan in Rosenau nimmt weitere Hürde
Wie die Gemeinde Kirchberg SG meldet, hat der Gemeinderat den Sondernutzungs- und den Teilstrassenplan für das Areal Rosenau nun erlassen.
Für das geplante Bauprojekt auf dem Areal des ehemaligen Altersheims Rosenau wurde der Sondernutzungsplan Rosenau erarbeitet, zu welchem im März 2023 ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde.
Parallel zum Sondernutzungsplan wurde auch der Teilstrassenplan Rosenau in die Mitwirkung gegeben.
Mit diesem soll die bereits bestehende südseitige Erschliessung der Grundstücke 1902 und 2626 ab der Froheimstrasse auch öffentlich-rechtlich gesichert werden.
Wohnbebauung soll realisiert werden
Auf dem Areal des Sondernutzungsplans soll eine Wohnbebauung realisiert werden, welche zusammen mit der geschützten Villa Rosenau attraktive und gut nutzbare Freiräume sowie eine qualitativ hochwertige Siedlung bildet.
Aus einem zweistufigen Verfahren, zu dem fünf Architekturbüros eingeladen wurden, wurde das Projekt der Baumschlager Eberle Architekten aus St.Gallen zum Siegerprojekt gekürt.
Dieses Siegerprojekt wurde in einem intensiven Austausch mit verschiedenen Amtsstellen weiterentwickelt und zweimal der Fachkommission Städtebau des Kantons St.Gallen unterbreitet, welche dem Projekt eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität attestiert hat.
Aufgrund der Rückmeldungen im Mitwirkungsverfahren wurden ein Lärmgutachten erstellt und kleinere Anpassungen vorgenommen.
Überbauungsplan Rosenau wird aufgehoben
Der Gemeinderat hat den Sondernutzungs- und den Teilstrassenplan nun erlassen.
Der ehemalige Überbauungsplan Rosenau aus dem Jahr 1984 wird aufgehoben und mit dem neuen Sondernutzungsplan ersetzt. Im nächsten Schritt werden die Pläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.