Regierung erkennt Windkraftpotenzial in Kirchberg SG

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat 17 mögliche Windeignungsgebiete für Windkraft festgelegt, darunter auch der Standort Hamberg-Alvensberg in Kirchberg.

Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet, wird die Windkraft einen wichtigen Beitrag zur sicheren und bezahlbaren Stromversorgung leisten. Die Regierung des Kantons St. Gallen bezeichnet mit der Richtplananpassung 17 Gebiete, die für Windkraft geeignet sind, darunter auch der Standort Hamberg-Alvensberg, welcher teilweise in der Gemeinde Kirchberg liegt. Hiermit legt die Regierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie im Kanton fest.

Die Windenergie spielt in der kantonalen Energieversorgung künftig eine wichtige Rolle. Im Jahr 2050 werden rund 300 Gigawattstunden Strom mit Windenergieanlagen produziert, dies entspricht rund zehn Prozent des jährlichen Stromverbrauchs.

Hierfür werden neun bis zwölf Windparks benötigt. Im Gegensatz zur Photovoltaik werden zwei Drittel des Windstroms im Winter produziert. Somit leistet die Windenergie einen wichtigen Beitrag, um die Versorgungssicherheit im Winter zu erhöhen.

Windeignungsgebiete festgelegt

Im Rahmen der Richtplananpassung 23 hat die Regierung 15 Windeignungsgebiete festgesetzt. Zwei weitere Gebiete wurden mit dem Planungsstand Vororientierung aufgenommen. Dies nachdem eine umfassende Interessensabwägung zwischen Schutz und Nutzen vorgenommen wurde und ein öffentliches Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde.

Windeignungsgebiete bezeichnen grossräumige Gebiete, welche sich für Windparks eignen. Sie legen jedoch keine konkreten Standorte für einzelne Windenergieanlagen fest.

Kantonaler Sondernutzungsplan

Die Regierung des Kantons St. Gallen setzt den kantonalen Sondernutzungsplan als Leitverfahren für Windparks mit nationalem Interesse fest. Das bedeutet, dass der Kanton Gesuche für den Bau von Windparks prüfen und gegebenenfalls eine Baubewilligung erteilt wird.

Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Standort- und weiteren betroffenen Gemeinden für die Regierung sehr wichtig. Deswegen wird das Bau- und Umweltdepartement in den kommenden Monaten zusammen mit den Gemeinden Form, Umfang und Zeitpunkt des Sondernutzungsplans klären.

Weitere Schritte wird der Gemeinderat festlegen, nachdem der Kanton auf die Gemeinde zugekommen ist.