Nutzungplan in Köniz wird geändert

Die beschlossene Änderung des Nutzungsplans wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.

Ein Verkehrskreisel in Köniz BE. - keystone

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat am 11. August 2021 beschlossene Änderung des Nutzungsplans in Anwendung von Art. 61 BauG mit Verfügung vom 16. November 2021 genehmigt.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 11. August 2021 beschlossen, dass die Änderung des Nutzungsplans am Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft treten wird. Folglich wird die Änderung des Nutzungsplans am 25. November 2021 in Kraft treten.

Dieser Inkraftsetzungsbeschluss kann gestützt auf Art. 60 ff. VRPG innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Die Unterlagen sind bei der Planungsabteilung Köniz und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung einsehbar.