Gefahr durch Schwemmholz: Kriens setzt weitere Massnahmen um

Schwemmholz hat viele positive Aspekte. Dass es Bevölkerung und Infrastruktur gefährlich werden kann, hat der Sommer 2022 in Kriens im grossen Ausmass gezeigt.

Schwemmholz kann Fliessgewässer zum Ausbruch aus ihrem gewohnten Flussbett zwingen. (Symbolbild) - Depositphotos

Wie die Stadt Kriens schreibt, haben einige der Fliessgewässer durch die geografische Lage von Kriens den Charakter eines Wildbaches. Die vergleichsweise kurze Distanz zum dicht besiedelten Raum ist in Bezug auf das Schwemmholz eine Herausforderung.

Gemäss dem kantonalen Wasserbaugesetz ist die Standortgemeinde für den betrieblichen Gewässerunterhalt zuständig. Dieser beinhaltet den Erhalt der Abflusskapazität mit den erforderlichen Räumungs- und Unterhaltsarbeiten sowie die Pflege der Ufervegetation.

22 Bäche mit Gesamtlänge von 21 Kilometern wurden begutachtet

Die Stadt Kriens hat die aktuelle Situation der Fliessgewässer in Zusammenarbeit mit einer externen Fachperson einer umfassenden Analyse unterzogen. Die Situation am Pilatus von 800 Meter über Meer bis zum Siedlungsraum wurde eingehend begutachtet.

Dabei beschränkte sich die Beurteilung nicht alleine auf das Schwemmholz, sondern umfasste ebenso eine detaillierte Betrachtung des Zustands der Wälder entlang der Bäche, der Beschaffenheit der Bachläufe sowie der vorhandenen baulichen Strukturen.

Im Zuge dieser Analyse wurden insgesamt 22 Bäche mit einer Gesamtlänge von 21 Kilometern begangen und begutachtet.

203 Situationen erfordern Massnahmen

Gemäss der Analyse sind bei 203 Situationen Massnahmen notwendig. Diese sind sehr unterschiedlich.

Die Räumung von Schwemmholz ist bei 38 Situationen erforderlich. Eine regelmässige Kontrolle ist bei 23 Situationen notwendig. Weiter werden Massnahmen bei 75 Situationen in den Bereichen Ufergehölzpflege, Schutzwaldpflege, Schutzbauten-Funktion und Gerinneprofil empfohlen.

Bei 67 Situationen ist eine Räumung aufgrund der Arbeitssicherheit nicht ohne weiteres möglich. Weitere Spezialisten werden bei diesen Situationen das Gefahren- und Risikopotenzial beurteilen.

Die jeweiligen Grundeigentümer werden vorgängig über die Räumungsmassnahmen, die Ufergehölzpflege usw. informiert. Die Information über die Schutzwaldpflege erfolgt durch die jeweilige Waldorganisation.

Erste Räumungseinsätze sind bereits erfolgt

Bereits Ende August 2024 erfolgten Räumungseinsätze durch die Zivilschutzorganisation Pilatus (ZSO Pilatus) an den Fliessgewässern Fischernbach, Houelbach, Äbersrütibach und Weirütibach. Diese wurden mit grosser Sorgfalt und einem ausserordentlichen Engagement durch die Angehörigen der ZSO ausgeführt.

Im Oktober 2024 erfolgten weitere Räumungseinsätze durch die ZSO am Binzwitelibach und am Längrütibach. Noch 2024 erfolgt durch Forstfachpersonen ein sogenannter Logging-Einsatz am Herrütibach. Dabei werden Bäume gefällt und mit einem Helikopter ausgeflogen.

Unterhalt der Fliessgewässer soll mit Schutzwaldpflege abgestimmt werden

2025 erfolgen weitere Einsätze durch die ZSO an den Fliessgewässern Rodel, Schwändibach, Herrütibach, Höchschleifbach, Schlossbergbach und Streulibach. Bis im März 2025 werden Räumungs- und Pflegearbeiten durch Forstfachpersonen am Eygraben sowie am Haslibach und seinen Zuläufen ausgeführt.

Massnahmen beim Zopfibach, Brandhüslibach, Brunnenmöslibach, Schällenrütibach und am Oberlauf des Houelbaches sollen in Kombination mit der Schutzwaldpflege erfolgen.

Zudem will die Stadt Kriens zukünftig den betrieblichen Unterhalt der Fliessgewässer mit der Schutzwaldpflege abstimmen. Dazu hat bereits ein Austausch zwischen der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), der Waldregion Pilatus-Nord, der Korporation Luzern und der Stadt Kriens stattgefunden.

Im 2024 sind 300'000 Franken für Gewässerunterhalt budgetiert

Parallel zu den oben erwähnten Einsätzen wird das Gefahren- und Risikopotenzial bei den 67 Situationen beurteilt.

Aufgrund der ausstehenden Ergebnisse ist eine Kostenprognose für das 2024 und die Folgejahre zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Einsätze der ZSO Pilatus erfolgen unentgeltlich.

Gemäss dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) der Stadt Kriens sind für den betrieblichen Gewässerunterhalt 300'000 Franken für das Jahr 2024 budgetiert. Ob der Betrag ausreicht, ist auch abhängig von der Anzahl der Starkregenereignisse bis Ende Jahr und deren Folgekosten.

Analyse stellt umfassendes Planungs- und Umsetzungsinstrument zur Verfügung

Angesichts der geografischen Lage von Kriens lassen sich nicht sämtliche potenziellen Gefahrenquellen vollständig und dauernd eliminieren.

Durch die Analyse verfügt die zuständige Fachstelle nun über ein umfassendes Planungs- und Umsetzungsinstrument, das über die reine Schwemmholzproblematik hinausgeht.

Gleichzeitig steht die Stadt Kriens in engem und kontinuierlichem Austausch mit den kantonalen Dienststellen für Landwirtschaft und Wald (lawa), Verkehr und Infrastruktur (vif) sowie den Waldorganisationen.