Gemeinderat Horw hat die Mitwirkungseingaben beraten

Im Mitwirkungsverfahren zum Richtplan sind über 200 Eingaben eingegangen. Der Horwer Gemeinderat hat die Anliegen behandelt.

Das Dorfzentrum in Horw. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Horw mitteilt, dauerte die Auflage zur Mitwirkung des kommunalen Richtplans Seefeld vom 30. April bis 15. Juni 2024. Das Gebiet Seefeld soll in den nächsten Jahren etappenweise weiterentwickelt werden.

Damit sollen die heute bereits vorhandenen Nutzungen und Funktionen mit ökologischem und gesellschaftlichem Wert gestärkt werden. So gegensätzlich wie die Interessen sind die Begehren und Fragen.

Bevölkerung soll von der Entwicklung auch profitieren

Von den 227 Mitwirkungseingaben sind 161 gleichlautend. Gemäss diesen Eingaben würden die Anliegen der Sportvereine und deren Bedürfnisse im Richtplan ungenügend berücksichtigt.

Dem gegenüber stehen die Interessen von zahlreichen Einzelpersonen, Vereinen und Verbänden, die sich für eine Ausweitung des Naturschutzes starkmachen. Das Thema Naturschutz wird verschiedentlich erwähnt.

So werden zum Beispiel von den Mitwirkenden die vorgesehenen Naturschutz-Pufferzonen als zu klein, zu gross oder gar unnötig bezeichnet.

Vielen Mitwirkenden ist es zudem ein grosses Anliegen, dass nicht nur die Sportvereine und die Natur, sondern auch die breite Bevölkerung von der Entwicklung des Seefelds profitiert.

Rückbau wird von den Schutzverbänden gefordert

Die Verlegung und Neugestaltung des Seeuferwegs ist ebenfalls ein grosses Thema. Der geplante Rückbau des «Prügelwegs» wird von den Schutzverbänden gefordert, aber gleichzeitig von zahlreichen Mitwirkenden kritisiert.

Zudem wird ein Verzicht auf den neu geplanten Fussweg, insbesondere vom Dorfbach zum Rankried, gefordert.

Befürchtungen und Anliegen

Einige Mitwirkende befürchten, dass das Seefeld zu einer zweiten «Ufschötti» werden könnte – mit zunehmenden und unkontrollierbaren Lärm-, Licht- und Abfallemissionen.

In diesem Zusammenhang wird angeregt, das Seebad weiterhin als geschlossene Anlage zu betreiben, um entsprechende Probleme besser kontrollieren zu können.

Diverse Rückmeldungen sind ausserdem eingegangen zur geplanten Aussichtsplattform und zum Publikumsweiher sowie zu Anzahl, Lage, Nutzung und Gestaltung der Bauten und Anlagen, zur Aufhebung des Campingplatzes und zur Verlegung der Parkplätze.

Umsetzung hängt von der Verfügbarkeit der Parzellen ab

Die vollständige Umsetzung des kommunalen Richtplans Seefeld hängt von der Verfügbarkeit der Parzellen ab, die aktuell noch in Privatbesitz sind. Es ist daher noch offen, wann welche Etappe realisiert wird.

Der Mitwirkungsbericht führt alle im Rahmen der öffentlichen Auflage zur Mitwirkung eingegangenen Begehren, Begründungen, Hinweise und Fragen sowie die daraufhin vorgenommenen Erwägungen des Gemeinderats auf.

Die Mitwirkenden werden schriftlich eine Identifikationsnummer zu ihren Eingaben erhalten.

Teilbereiche des Seeuferwegs werden angepasst

Die wichtigsten Anpassungen am kommunalen Richtplan Seefeld, welche der Gemeinderat aufgrund der Mitwirkungseingaben vorgenommen hat, sind nachfolgend aufgelistet:

Der «Prügelweg» wird im bisherigen Rahmen erhalten und unterhalten, aber nicht weiter ausgebaut.

Der neue Seeuferweg wird realisiert, aber auf die verlängerte Wegverbindung zwischen dem Dorfbach und dem Rankried wird verzichtet.

Auf die Erstellung eines Aussichtsturms wird verzichtet und der bestehende Weiher wird reaktiviert oder neu gebaut.

Am bestehenden Umfang wird festgehalten

Damit respektiert der Gemeinderat das vielfach geäusserte Anliegen, am bestehenden «Prügelweg» in bestehendem Umfang festzuhalten und diesen weiterhin zu unterhalten.

Der Prügelweg wurde vor 40 Jahren durch den Kanton bewilligt und ist in der «Verordnung zum Schutz des Steinibachriedes in der Gemeinde Horw» sowohl im Verordnungstext wie auch im zugehörigen Plan festgehalten.

Änderungen noch nicht vom Kanton vorgeprüft

Im Gegenzug verzichtet der Gemeinderat auf Massnahmen, die gemäss Schutzverordnung aufgrund der zusätzlichen Belastung des Schutzgebietes eine Ausnahmebewilligung erfordert hätten.

Namentlich auf den Aussichtsturm und die neue Wegverbindung zum Rankried. Damit wird eine ökologisch und gesellschaftlich gut ausbalancierte Lösung sichergestellt.

Diese Änderungen wurden noch nicht vom Kanton vorgeprüft. Ausserdem bedarf der kommunale Richtplan Seefeld einer Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Luzern.

Die Änderungen durch den Gemeinderat sind somit erst provisorisch. Somit ist es möglich, dass die Mitwirkungsresultate punktuell anders umgesetzt werden als in den Erwägungen des Gemeinderats dargelegt.