Kriens: Historisch begründete Ausnahme für Sonnenbergbahn

Wie die Stadt Kriens meldet, wird die Sonnenbergbahn wegen der historischen Substanz vom Behindertengleichstellungsgesetz in einzelnen Punkten dispensiert.

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Seit 1902 erschliesst die Sonnenbergbahn vom Krienser Ortszentrum aus das Naherholungsgebiet auf dem Sonnenberg.

Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes in der Schweiz stand die Bahn aber plötzlich vor einem grösseren Problem.

Die Erfüllung aller Auflagen ist bei der Bahn kaum oder gar nicht möglich.

Viele Auflagen wurden bereits erfüllt

Im Dialog mit entsprechenden Fachstellen hat die Bahn deshalb geprüft, welche Massnahmen im Rahmen einer Maximalvariante nötig wären.

Viele der Auflagen des neuen Gesetzes hat die Bahn in der Folge erfüllt, um den Sonnenberg auch Menschen mit einer Behinderung zugänglich zu machen.

Einzelne Massnahmen werden noch folgen.

Manche Auflagen bleiben ein Hindernis

Es gab aber auch Auflagen, die blieben bei allem guten Willen der Bahn ein ernsthaftes Hindernis.

Die Bahn steht heute unter Denkmalschutz, weil sie weitestgehend noch im Originalzustand erhalten ist.

Teil davon ist der Ein- und Ausstieg aus der Bahn, der bei der Berg- und der Talstation mit Treppen erschlossen ist.

Die historische Substanz würde zerstört werden

Untersuchungen haben gezeigt, dass die historische Technik der Bahn so ausgelegt, dass sie in Berg- und Talstation nicht immer exakt am gleichen Ort zum Stillstand kommt.

Eine Ergänzung mit einem Rollstuhllift wäre damit nicht möglich.

Dazu müsste die historische Kabine zur Erschliessung für Menschen im Rollstuhl mechanisch geöffnet werden, was die historische Substanz zerstören und das optische Erscheinungsbild einschneidend verändern würde.

Das Bundesamt für Verkehr hat eine Ausnahme gewährt

Deshalb wandte sich die Bahn ans Bundesamt für Verkehr (BAV), das auch die betriebstechnische Bewilligungsbehörde der Bahn ist.

Sie bat um eine Ausnahmebewilligung und versprach gleichzeitig, alles Mögliche zu tun, um den Anliegen des Behindertengleichstellungsgesetzes so weit wie möglich zu entsprechen.

Jetzt hat das BAV mit einem ausführlichen Entscheid mitgeteilt, dass der Sonnenbergbahn mit Respekt vor der historischen Substanz diese Ausnahme gewährt wird.

Die Bahn hat keine eigentliche Erschliessungsfunktion

Das BAV wollte mit der Gewährung aber keine Präjudizien schaffen.

Die Ausnahme wurde primär gewährt, weil die Bahn keine eigentliche «Erschliessungsfunktion im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes» habe.

Konkret spielte dabei die Strasse auf den Sonnenberg eine wichtige Rolle.

Auflagen für die Ausnahme

So wurde die Sonnenbergbahn mit dem BAV-Bescheid auch verpflichtet, Menschen mit einer Mobilitäts-Beeinträchtigung zu helfen, für eine Fahrt auf den Sonnenberg ein Rollstuhl-Taxi zu vermitteln.

Und die Bahn muss Menschen mit Sehbeeinträchtigung helfen beim Ein- und Ausstieg. Beides ist bei der Bahn bereits heute Standard.

Auf den offiziellen Fahrplänen sind auch entsprechende Kontakte für Transporte aufgeführt.

Die Bahn bleibt als Zeitzeuge des Bell Epoque-Tourismus erhalten

«Wir sind froh und dankbar für diesen Entscheid», sagt Verwaltungsratspräsident Matthias Senn.

«Wir werden alles tun, das mit gesundem Menschenstand erwartet werden kann, um den Sonnenberg auch Menschen mit Defiziten zu erschliessen.»

Gleichzeitig sieht im Entscheid des BAV auch eine Verpflichtung, die Bahn als Zeitzeuge des Bell Epoque-Tourismus zu erhalten.