Roggwil (BE): Fondsverordnung «Hilfe für Ukraine» erlassen
Wie die Gemeinde Roggwil (BE) bekannt gibt, tritt rückwirkend per 27. April 2022 die Fondsverordnung «Hilfe für Ukraine» in Kraft.
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (BSG 170.111) hat der Gemeinderat von Roggwil an seiner Sitzung vom 27. April 2022 die Fondsverordnung «Hilfe für Ukraine» erlassen. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 27. April 2022 in Kraft.
Die Fondsverordnung «Hilfe für Ukraine» liegt während 30 Tagen ab Publikation im Gemeindehaus Roggwil und kann öffentlich eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist auch auf der Webseite der Gemeinde möglich.