Die Gemeindeversammlung von Lützelflüh hat stattgefunden

In der Gemeinde Lützelflüh hat die Gemeindeversammlung stattgefunden, unter anderen wurde mit einem Aufwandsüberschuss von 875'023.35 Franken verabschiedet.

Gemeindeversammlung (Symbolbild). - Keystone

Die Gemeindeversammlung von Lützelflüh, bei welcher das Budget 2022 sowie diverse Reglementsanpassungen traktandiert waren, wurde von 43 stimmberechtigten Personen besucht. Allen Geschäften wurde mit grosser Mehrheit zugestimmt, so auch der Steuersenkung von 1.84 auf 1.74 Steuereinheiten.

Ohne Wortmeldungen und einstimmig wurde das Budget 2022 verabschiedet, welches im Gesamthaushalt einen Aufwandsüberschuss von 875'023.35 Franken aufweist. Dies bei einer neuen, tieferen Steueranlage von 1.74 Einheiten und einem gleichbleibenden Ansatz von 1 Promille bei der Liegenschaftssteuer.

Der Gemeinderat hat diese Steuersenkung beantragt, da die Reserven mit rund 4.1 Millionen Franken im Bilanzüberschuss, Eigenkapital und rund 1.1 Millionen Franken in der finanzpolitischen Reserve gross sind.

Es soll höhere Entschädigungen für die Gemeinderatsmitglieder geben

Ohne Wortmeldungen und einstimmig wurden die Änderungen im Reglement für Sitzungsgelder, Entschädigungen und Spesen der Mitglieder der Gemeindeorgane genehmigt.

Dass zum Beispiel die Entschädigung für das Präsidium, welche seit dem Jahr 1994 nicht erhöht wurde, angepasst werden soll, war unbestritten. Ab dem nächsten Jahr wird das Präsidium somit mit 25'000 Franken, heute 15'000 Franken, das Vizepräsidium mit 7'000 Franken, heute 3'500 Franken und die Gemeinderatsmitglieder mit 5'000 Franken, heute 2'500 Franken entschädigt.

Auch die Präsidien der Kommissionen, mit Ausnahme der Abstimmungs- und Wahlkommission 1'000 Franken, werden neu mit 4'000 Franken, heute 2'500 Franken entschädigt.

Die Feuerwehrdienstpflicht wurde auf 52 Jahre erhöht

Dem neuen Abfallreglement sowie den Änderungen im Feuerwehrreglement wurde mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Dienstpflicht in der Feuerwehr Brandis liegt ab dem neuen Jahr somit beim 52. Altersjahr. Heute muss bis zum 48. Altersjahr Feuerwehr geleistet werden.

Bei den Änderungen des Personalreglements kam es lediglich bei der Frage der Arbeitsplatzbewertung und dem Ausschreiben der Stellen zu einem Gegenantrag der Freien Wähler.

Sie wollten die heutigen Regelungen beibehalten. Die Mehrheit der Stimmenden hat jedoch die neuen Regelungen des Gemeinderates unterstützt und den gesamten Änderungen in der Schlussabstimmung mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Nach rund 1.5 Stunden, und nachdem jedes Mitglied des Gemeinderates kurz über die aktuellen und zukünftigen Geschäfte aus den Ressorts informiert hatte, wurde die Versammlung mit Applaus beendet.