Breitenbach: Pflanzen an Strassen sind zurückzuschneiden

Wie die Gemeinde Breitenbach mitteilt, müssen Pflanzen an den Strassen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in das Lichtraumprofil hineinragen.

Die Gemeindeverwaltung an der Fehrenstrasse Breitenbach. - Nau.ch / Werner Rolli

In den Strassen‐ und Trottoirbereich ragende Hecken, Sträucher und Bäume können die Sicherheit der Fussgänger und der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Um diese gewährleisten zu können, müssen Äste und Pflanzen so zurückgeschnitten werden, sodass sie den Fahrbahnbereich um mindestens 4,50 Meter und den Trottoirbereich um mindestens 2,50 Meter überragen. Einfriedungen an Strassen müssen auf 80 Zentimeter Höhe zurückgeschnitten werden.

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften haftet der Grundeigentümer im Falle eines Unfalls mit. Die Gemeinde Breitenbach kann den Rückschnitt der Pflanzen auf Kosten des Grundeigentümers vornehmen lassen.