Neuerungen der Steuererklärung 2021 in Staufen
Wie die Gemeinde Staufen mitteilt, ist bei der elektronisch eingereichten Steuererklärung 2021 keine Unterschrift mehr nötig.
In der Gemeinde Staufen hat die Bevölkerung ihre Steuererklärung 2021 erhalten. Es sind ein paar Neuerungen zu beachten.
Die Unterschrift bei elektronischer Übermittlung fällt weg
Neu kann die mit EasyTax2021 ausgefüllte und elektronisch übermittelte Steuererklärung ohne Unterschrift eingereicht werden. Das bisher notwendige Quittungsblatt wird nicht mehr erstellt, und man muss bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung somit kein Dokument mehr ausdrucken, unterschreiben und einreichen. Die mit der Steuererklärung nicht elektronisch übermittelten Belege müssen dem Gemeindesteueramt im Steuererklärungsbogen einreicht werden. Es wird gebeten, nur Belegkopien einzureichen.
Covid-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer
Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergeben sich diverse steuerrechtliche Fragen, unter anderem Fragen zu Homeoffice und den abzugsfähigen Berufskosten, welche in einem Informationsblatt zusammengefasst beantwortet werden. Dieses Merkblatt ist einsehbar auf der Webseite des Kantons Aargau unter der Rubrik «Verwaltung» mit Klick auf «Departement Finanzen und Ressourcen» unter «Steuern». Das Merkblatt ist gültig für die Jahre 2020 und 2021.