Strassenanstösser in Schafisheim müssen Grünzeug schneiden

Wie die Gemeinde Schafisheim schreibt, werden die Grundstückbesitzer gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Strassen zurückzuschneiden.

Die Gemeinde Schafisheim im Kanton Aargau. - Nau.ch / jpix.ch

Die öffentlichen Strassen, deren Unterhalt, Verkehr und Sicherheit dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.

Sowohl einzelne Bäume, als auch Einfriedungen müssen gegenüber Gemeindestrassen einen Abstand von 60 Zentimeter einhalten.

Gegenüber Kantonsstrassen erhöht sich der Abstand auf einen Meter für Einfriedungen bis zu 80 Zentimeter Höhe, sodann auf zwei Meter für einzelne Bäume und Einfriedungen zwischen 80 Zentimeter bis 1,8 Meter Höhe.

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, die auf Strassen und Gehwege überhängenden Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste über der Fahrbahn bis auf 4,5 Meter und über Gehwegen bis auf 2,5 Meter nicht sichtbehindernd hinausragen.

Grünzeug ist bis Ende August 2023 zurückzuschneiden

Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenschilder dürfen nicht verdeckt sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden.

Sofern die Besitzer von Grundstücken das Zurückschneiden nicht selber erledigen können, darf der Werkhof Schafisheim angerufen werden. Der Werkhof erledigt diese Arbeit unter Kostenfolge.

Die Grundstückbesitzer, beziehungsweise allfällige Mieter von Grundstücken, werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken bis Ende August 2023 zurückzuschneiden.

Die einzelnen Strassenzüge werden anschliessend kontrolliert und wo nötig, werden die Grundeigentümer auf die Nichtbeachtung des Zurückschneides hingewiesen.