Baselbieter Landrat revidiert Gebäudeversicherungsgesetz

Im Kanton Baselland werden neu auch Schäden bei Felssturz und Erdrutsch sowie Schäden von abstürzenden Drohnen und Satelliten versichert sein. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes von 1981 einstimmig gutgeheissen.

Schäden am Haus (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH

Ohne Wortmeldung haben 83 Landrätinnen und Landräte die Totalrevision des Gesetzes in der zweiten Lesung einstimmig beschlossen. Diese Neueinschlüsse erfolgen ohne Prämienerhöhung. Der Landrat ist die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) schon in erster Lesung ohne Gegenanträge durchgegangen.

Da künftig in der Versicherung zusätzliche Leitungen inbegriffen seien, müsse mit einem erhöhten Schadensvolumen gerechnet werden, steht im Bericht der vorberatenden Landrats-Kommission. Schon heute würden jedoch solche Versicherungsleistungen «aus Kulanz» ausgerichtet, meinte die Gebäudeversicherung Baselland gegenüber der Kommission.

Weiterhin ausgeschlossen von der Gebäudeversicherung sind Schäden, die durch Maschinen entstehen. So beispielsweise, wenn bei Bauarbeiten ein Erdrutsch entsteht.

Bei der Versicherung von Erdbeben wartet der Kanton auf den Bund, der ein entsprechende Gesetzesänderung plant.

Die Gebäudeversicherung Basel-Landschaft behält ihre Monopolstellung weiterhin. Die Mehrheit der Kantone kennt dieses Modell. Der Kanton sei bislang mit dem Modell gut gefahren, sagte die Kommissionspräsidentin im Landrat. Würde die Monopolstellung aufgehoben, würde dies keineswegs zu tieferen Preisen führen.