Liestal führt Zubringerregelung auf Büchelistrasse ein
Ab dem 22. November 2024 wird die Büchelistrasse in Liestal für Durchgangsverkehr gesperrt und dient nur noch als Zubringerzone für Anwohner und Kunden.
Wie die Stadt Liestal mitteilt, wird ab dem 22. November 2024 die Büchelistrasse vom Törliplatz bis zum Neuweg (Rumpel) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es handelt sich um ein Fahrverbot mit Zubringerdienst.
Das bedeutet, die Zu- und Wegfahrt zu den Parkplätzen der privaten Hauseigentümerschaften und der Geschäfte an der Büchelistrasse ist weiterhin gestattet.
Damit ist die Zufahrt zum Zeughausplatz und zu den öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Büchelistrasse/Neuweg vom Törliplatz/Büchelistrasse nicht mehr möglich.
Neu erfolgt die Zufahrt zum Zeughausplatz und zu den öffentlichen Parkplätzen an der Büchelistrasse/Neuweg von der Kantonalbankkreuzung her über die Rheinstrasse – Amtshausgasse – Zeughausplatz – Neuweg. Die Wegfahrt erfolgt über den unteren Teil der Büchelistrasse zur Gstadigkreuzung.