Ziefen veranlasst die Räumung von Grabstätten

Die Grabreihen 1995 bis 1996 werden in Ziefen aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstätten bis spätestens 31. Oktober 2021 abzuräumen.

Ein Kreuz auf einem Grab. (Symbolbild) - dpa

Wie die Gemeinde Ziefen informiert, sieht das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Ziefen eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren für alle Gräber vor. Die Grabreihen 1995 bis 1996 sollen somit aufgehoben werden. Die Angehörigen werden gebeten, für die Abräumung der Grabstätten bis spätestens 31. Oktober 2021 (vor der Winterbepflanzung) besorgt zu sein.

Über Grabmäler und Pflanzen, welche bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt worden sind, verfügt die Gemeinde. Die Angehörigen der Verstorbenen wurden soweit bekannt, schriftlich über die Räumung der Grabstätten informiert. Die Gemeinde bittet ihre Einwohner, ihnen bekannte Verwandte und Angehörige über die Grabräumung zu informieren.