Mitwirkung zum Kommunalen Richtplan Bad Ragaz hat begonnen
Am Mittwochabend, 6. November 2024, fand der zweite Info-Anlass zur Revision der Gesamtortsplanung statt. Die Mitwirkung läuft bis zum 12. Januar. 2025.
Wie die Gemeinde Bad Ragaz informiert, fand am Mittwochabend, den 6. November 2024, im Mehrzweckgebäude der zweite öffentliche Informationsanlass zur Revision der Gesamtortsplanung in Bad Ragaz statt.
Anwesend waren rund 50 Personen. Im Zentrum der Information stand der Kommunale Richtplan. Das nun gestartete Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung findet bis am 12. Januar 2025 statt.
Reger Austausch mit der Bevölkerung
Die Ortsplanungskommission der Gemeinde Bad Ragaz hat anlässlich von zwei Sitzungen den Kommunalen Richtplan erarbeitet. Diesen hat der Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 21. Oktober 2024 zur öffentlichen Mitwirkung bzw. zur Anhörung durch den Kanton St.Gallen freigegeben.
Nach der Begrüssung und der Schilderung der Ausgangslage, welche Gemeindepräsident Daniel Bühler präsentierte, hat Kommissionsmitglied Ueli Strauss die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden im Bereich der Ortsplanung erläutert.
Im Anschluss stellte Gemeindepräsident Daniel Bühler Bad Ragaz den Inhalt des Kommunalen Richtplanes der Gemeinde vor. Nach einer rege genutzten Fragerunde konnte der Austausch mit der Bevölkerung anhand von aufgehängten Richtplankarten fortgesetzt werden.
Öffentliche Mitwirkung läuft bis zum 12. Januar 2025
Seit Donnerstag, 7. November 2024, bis am Sonntag, 12. Januar 2025, findet die öffentliche Mitwirkung statt. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu den erarbeiteten Unterlagen der Ortsplanung zu äussern.
Die öffentliche Mitwirkung findet online statt, es sind aber auch schriftliche Eingaben an den Gemeinderat Bad Ragaz möglich. Die notwendigen Informationen und der Zugang zur E-Mitwirkung sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Die eingehenden Stellungnahmen und Rückmeldungen werden Anfang 2025 von der neu konstituierten Ortsplanungskommission sowie vom neu zusammengesetzten Gemeinderat geprüft. Es ist möglich, dass dannzumal der heute vorgelegte Kommunale Richtplan noch inhaltlich angepasst wird.
Der Gemeinderat wird nach Abschluss des Mitwirkungsprozesses die Bevölkerung sowie die am Mitwirkungsprozess Teilnehmenden über die Resultate informieren.