Startverbot für Hängegleiter im Alpgebiet bei Walenstadt
Wie die Gemeinde Walenstadt bekannt gibt, wurde das Startverbot für Hängegleiter im Alpgebiet am 25. April 2023 für gültig erklärt.
Mit Rekursentscheid vom 25. April 2023 hat das Bau- und Umweltdepartement (BUD) des Kantons St.Gallen das zuvor erlassene Startverbot für Hängegleiter im Alpgebiet Schrina oberhalb Walenstadtberg bestätigt.
Einem allfälligen Weiterzug des Rekursentscheides hat das BUD die aufschiebende Wirkung entzogen.
Somit dürfen die Startplätze auf den Grundstücken Nummern 2215, 1709 (gesamte Alp Schrina) nicht mehr benützt werden.
Seit 2016 gilt zudem ein Benützungsverbot auf dem Grundstück Nummer 1686 der armasuisse.
Anzeigetafeln deuten auf den Startverbot hin
Das Nutzungsverbot gilt bis zum Zeitpunkt, an dem eine rechtskräftige Baubewilligung für die Benützung des Gebiets als Hängegleiter-Startplatz vorliegt.
Im Gebiet Schrina wird mit Hinweistafeln auf das Benützungsverbot der Hängegleiter-Startplätze hingewiesen und zudem wird auf den beiden bestehenden Anzeigetafeln anfangs Berg- und Schattenbachstrasse auf das Hängegleiter-Startverbot aufmerksam gemacht.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen sieht Artikel 292 des Strafgesetzbuches eine Strafverfolgung vor.
Sobald sich an der jetzigen Situation etwas ändert, wird umgehend informiert.