Mieterwechsel muss in Obermumpf gemeldet werden

Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, werden Vermieter gebeten, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Vermieter werden gebeten, alle Mieterwechsel unverzüglich hier dem Einwohnerdienst mitzuteilen.