Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Hellikon

Die Bevölkerung Hellikons wird aufgefordert, die Bäume und Sträucher in den Gärten den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Eine Frau schneidet ihre Hecke zurück. - Pixabay

Wie die Gemeinde Hellikon berichtet, haben diverse Grundeigentümer ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei.

Mit dieser Publikation werden im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer aufgefordert, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden.

Verbesserung der Verkehrssicherheit

In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2,5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.

In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein.

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt.