Abbrennen von Feuerwerkskörper in Oberrüti ist nicht erlaubt
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper an Quartierfesten gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde nicht gestattet.
Die schönen Sommerabende stehen wieder vor der Tür. Sie laden ein für ein gemütliches Zusammensein in den einzelnen Quartieren.
In diesem Zusammenhang ist wieder einmal erwähnt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörper an Quartierfesten gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde nicht gestattet ist.
Bezüglich Nachtruhestörungen während diesen Anlässen ist auf die umliegende Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.