Beschwerde gegen Einwohnergemeinde Oberrüti eingereicht
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, wurde gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2022 eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2022 (Budget 2023 und Personalreglement) ist beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht worden.
Aufgrund des pendenten Verfahrens können die Beschlüsse nicht mehr in diesem Jahr in Rechtskraft erwachsen. Diese tritt erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens ein.
Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde Oberrüti somit kein gültiges Budget 2023 und der Gemeinderat darf, gestützt auf Paragraf 87c, Absatz drei, Gemeindegesetz des Kantons Aargau, lediglich die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben beschliessen.
Darunter fallen auch alle gebundenen Ausgaben. Die Rechtskraft der Beschlüsse wird zum gegebenen Zeitpunkt publiziert.