Leerwohnungszählung in Buttwil

Wie die Gemeinde Buttwil berichtet, werden die Hauseigentümer gebeten, leere Wohnungen bis zum 31. Mai 2022 der Gemeindekanzlei zu melden.

Eine leerstehende Wohnung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Per 1. Juni 2022 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt, bei der Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt werden, welche per 1. Juni 2022 nicht besetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Wohnungen der Gemeindekanzlei telefonisch oder per E-Mail bis zum 31. Mai 2022 zu melden.