Merenschwand erfüllt die Aufnahmepflicht von Schutzsuchende
Wie die Gemeinde Merenschwand berichtet, ist die Aufnahmepflicht von Schutzbedürftigen von 36,57 Personen für die Gemeinde per 1. September 2022 erfüllt worden.

Der kantonale Sozialdienst hat die Aufnahmepflicht per Stichdatum 1. September 2022 für die Gemeinde Merenschwand auf 36,57 Personen berechnet.
In der Gemeinde anwesend sind zu diesem Zeitpunkt 18 vorläufig aufgenommene Ausländer (F VA) und 19 Schutzbedürftige (S), also total 37 Personen.
Aufgrund der weiterhin sehr unsicheren Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass sich die Aufnahmepflicht in den nächsten Wochen weiter erhöhen wird.