Sins verschickt provisorische Steuerrechnungen 2024

Wie die Gemeinde Sins informiert, werden am 22. Februar 2024 die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2024 verschickt.

Steuererklärung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin am 31. Oktober 2024 wird verzinst.

Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen.

Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.

Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent (bisher 0,3 Prozent). Vorauszahlungszinse sind steuerfrei.

Anpassung der Steuerrechnung kann vorgenommen werden

Der Verzugszins beträgt weiterhin fünf Prozent (fünf Prozent) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.

Bei Fragen steht die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung.

Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres.

Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat, kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden und in diesem Fall ist mit dem Steueramt Kontakt aufzunehmen.