Neuhausen informiert zur eID+ Information für die Abstimmungen

In Neuhausen können die Stimmberechtigten sich über die Abstimmungen vom 28. November 2021 und 13. Februar 2022 in der eID+ elektronisch informieren.

Einfahrt ins Dorf bei Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Neuhausen mitteilt, kann die Schaffhauser eID+ auch als Informationsplattform für Abstimmungen genutzt werden.

Nebst der Möglichkeit, sich so über die anstehenden Abstimmungen zu informieren, kann man sich auch automatisch an den bevorstehenden Abstimmungstermin erinnern lassen. Zudem besteht neu auch die Option, sich gegebenenfalls elektronisch für die Abstimmung zu entschuldigen.

Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall hat sich bereit erklärt, als Pilotgemeinde diese neuen Services im Bereich der Abstimmungen zu testen, um ihren Stimmberechtigten auch inskünftig einen bürgernahen Service bieten zu können. Der Schaffhauser Regierungsrat hat für diesen Pilotversuch eine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilt.

Möglichkeit der automatischen Erinnerung

Dementsprechend haben die Neuhauser Stimmberechtigten die Möglichkeit, sich über die Abstimmungen vom 28. November 2021 und 13. Februar 2022 in der eID+ elektronisch zu informieren, sich bei Bedarf automatisch an den Abstimmungstermin erinnern zu lassen und sich gegebenenfalls für den Urnengang elektronisch zu entschuldigen, und zwar bis drei Tage nach dem Urnengang. Voraussetzung dafür ist eine von der Einwohnerkontrolle verifizierte eID+. Die Rückgabe des Stimmausweises entfällt, wenn sich jemand elektronisch für die Abstimmung entschuldigt.

Unabhängig vom Pilotversuch erhalten die Neuhauser Stimmberechtigten sämtliche Abstimmungs-unterlagen wie bisher in Papierform und die Stimmabgabe muss in allen Fällen nach wie vor mittels den vorgedruckten Abstimmungszetteln erfolgen.