Geschäftsmieten während Lockdown
Während dem Lockdown im Frühjahr vom 16. März bis 11. Mai 2020 mussten viele Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung schliessen.
Während dem Lockdown im Frühjahr vom 16. März bis 11. Mai 2020 mussten viele Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung schliessen. Zur Abfederung dieser Auswirkungen auf betroffene Betriebe der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Nidau hat der Gemeinderat beschlossen, die Mieten in den Monaten März und April 2020 zu 60 Prozent zu übernehmen.
Das bedeutet, dass die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten, welche schliessen mussten, in diesen zwei Monaten ihrerseits nur 40 Prozent der Mietzinsen übernehmen müssen. Der Gemeinderat hat dafür zulasten der Rechnung 2020 einen Nachkredit in der Höhe von CHF 9 000.- gesprochen.
Gleichzeitig empfiehlt der Gemeinderat auch den privaten Liegenschaftsbesitzerinnen, für ihre Geschäftsmieten ähnliche Lösungen zu prüfen, wo dies noch nicht geschehen ist. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit einen Beitrag zur Linderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf das lokale Gewerbe zu leisten.